Was die alten Schöppenbücher erzählen

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Was die alten Schöppenbücher erzählen

Um 1660 waren in Maffersdorf A.S. Michael Richter der Richter und Christoph Lange, Hans Augst, und Hans Opitz die Geschworenen. 1746 sind im Schöppenbuche von Maffersdorf R.S. genannt als Scholtes Joh. Anton Hübner, als Geschworene Hans Georg Hauser, Melchior Appelt, Hans Heinrich Scholze, Franz Pohlmann, Hans Adam Wöhl. Im gleichen Buch werden Scholtes und Geschworene angewiesen "fleiβig darauf zu sehen, daβ ... Kaufern und Verkaufern kein Unrecht geschiehet ... die Gerichten sollen bei Käufen nicht über drei Stunden lang sitzen, vor welche Bemühung Kaufer und Verkaufer nicht mehr als 24 kleine Groschen zu erlegen schuldig sind; was darüber verzehrt wird, sollen Scholtes, Schöppen und Parteien aus eigenem Beutel bezahlen, bei ernster Straf ..." (Man kann sich fragen, ob damals bei Bier und Brotzeit nicht gar manches Problem sich leichter lösen lieβ.)

In den Schöppenbüchern war auch eine Gebührenordnung enthalten, um Streit und Konfusion zu vermeiden. So wurden etwa von fremden und ausländischen Leuten für Gerichtshilfe 14 Kreuzer verlangt, bei einem Gang zum Beklagten 7 kr., für die Bewachung eines Arretierten pro Tag 15 kr., beim Einschreiben eines Kaufs ins Schöppenbuch 7 kr. Der Protokollschreiber bekam auch 7 kr. Den gleichen Preis hatte das Hinterlegen eines Testamentes in der Schöppenlade. Die Anhörung eines Zeugen kostete 35 kr.

Das Schöppenbuch Aicher=Seits enthielt in 40 Artikeln auch Sitten- und Sanitätsregeln, Polizeivorschriften, Verordnungen für Müller und Wirte über Maβ und Gewicht, Verhaltungsregeln bei Feuersnot und Pestilenz u.s.w.

Am Ende ist dann vermerkt, daβ Richter und Geschworene die 40 Artikel oft und gut durchlesen und sich danach richten sollen.

Im Artikel 7 hieβ es:
"Die Weiber der undterthannen, so ihren Männern ungehorsamb, oder sie gar mit Schlägen traktierten, sollen erstlich mit etlich tägiger Robott gestrafft werden, in gleichem auch der Mann, da er bei guten Leibeskräften, solches von seinem Weibe leidet."

Artikel 25 und 26 regelte das Mühlenwesen. So durfte das Getreide nicht zur Mühle einer anderen Herrschaft gebracht werden. Das war sicher in den beiden Maffersdorf ein Problem. Der Müller, der sich gegen "das rechte Maβ" verging, d.h. nicht jedem mit gleichem Maβ bediente, und dabei erwischt wurde, "... soll der Obrigkeit ein gemästet Schwein zur Straff geben."

Artikel 38 :
"Wan Hochzeiten, Versprechnuβ, auch sonsten Kirchweyhen und andere Täntze gehalten werden, soll Alles Leichtfertiges Tantzen, Verdrähen und Schwätzen verboten werden, bei Pön jedesmal 1 Schock." Das dürfte ziemlich saftig gewesen sein; 100 Schock war damals der Wert eines mittleren Bauerngutes.

Des weiteren erfuhr man in den Schöppenbüchern gar viel über die Namen und Geschlechternamen. So war es früher Gewohnheit, für die Wirtschaften die Benennungen nach den ersten Besitzern beizubehalten, wenn die Namen der Eigentümer auch wechselten. Das begann sich erst in der Zeit Jägers, also Ende des 19.Jahrhunderts, zu ändern. So wurden bis dahin z.B. in Proschwitz wenige Bauern mit ihrem wirklichen Namen benannt, und in Maffersdorf haben wir einen "Jankbauer" (Habel), von dem kein Mensch angeben kann, wie er zu diesem Namen gekommen. In einer Wirtschaft heiβt es seit undenklichen Zeiten beim "Neubauer", welcher Name sich richtig mit jedem Besitzer erneuert. Hier muβ wohl ausnahmsweise der erste Neubauer einen alten Namen verdrängt haben.

Es finden sich auch Spuren, wie Geschlechternamen entstanden von Geburtsorten, Besitztümern, Würden und Eigenheiten der ersten Träger. Das ist ganz klar bei dem Namen "Richter" (Amt) etwa oder "Gärtner" und "Hübner" (Besitzer eines Gartens oder einer Hube). Eine kleine Geschichte soll etwas anderes deutlich machen.

Der Bauer Christoph Ilchmann Nr. 51 (später wohl 451) in Maffersdorf A.S. dingte um die Mitte des 17. Jahrhunderts einen Knecht, der von sich selbst wohl keinen anderen Namen gewuβt hat als den Taufnamen Matthäus. Er war aus dem Dorf Schiedel bei Hühnerwasser gebürtig, und als der Dienstherr ihm später seine Tochter zum Weibe gab und am 30.April 1671 sein Gut um 300 Schock verschreiben lieβ, schrieb man den Käufer Matthäus Schiedel. Obschon auf den zweiten Schiedel 1715 ein Petz und dann einige Augsten folgten, nannte man es doch über 170 Jahre "beim Schiedelbauern".

 

Copyright © by Inge Schwarz 1994 (Heimatstelle Maffersdorf) 

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MAFFERSDORF - Marktgemeinde im Landkreis Reichenberg - SUDETENLAND