Um 1660 waren in Maffersdorf A.S. Michael
Richter der Richter und Christoph Lange, Hans Augst, und Hans
Opitz die Geschworenen. 1746 sind im Schöppenbuche von
Maffersdorf R.S. genannt als Scholtes Joh. Anton Hübner, als
Geschworene Hans Georg Hauser, Melchior Appelt, Hans Heinrich
Scholze, Franz Pohlmann, Hans Adam Wöhl. Im gleichen Buch
werden Scholtes und Geschworene angewiesen "fleiβig
darauf zu sehen, daβ ... Kaufern und Verkaufern kein
Unrecht geschiehet ... die Gerichten sollen bei Käufen nicht
über drei Stunden lang sitzen, vor welche Bemühung Kaufer
und Verkaufer nicht mehr als 24 kleine Groschen zu erlegen
schuldig sind; was darüber verzehrt wird, sollen Scholtes,
Schöppen und Parteien aus eigenem Beutel bezahlen, bei
ernster Straf ..." (Man kann sich fragen, ob damals bei
Bier und Brotzeit nicht gar manches Problem sich leichter
lösen lieβ.)
In den Schöppenbüchern war auch eine
Gebührenordnung enthalten, um Streit und Konfusion zu
vermeiden. So wurden etwa von fremden und ausländischen
Leuten für Gerichtshilfe 14 Kreuzer verlangt, bei einem Gang
zum Beklagten 7 kr., für die Bewachung eines Arretierten pro
Tag 15 kr., beim Einschreiben eines Kaufs ins Schöppenbuch 7
kr. Der Protokollschreiber bekam auch 7 kr. Den gleichen Preis
hatte das Hinterlegen eines Testamentes in der Schöppenlade.
Die Anhörung eines Zeugen kostete 35 kr.
Das Schöppenbuch Aicher=Seits enthielt in
40 Artikeln auch Sitten- und Sanitätsregeln,
Polizeivorschriften, Verordnungen für Müller und Wirte über
Maβ und Gewicht, Verhaltungsregeln bei Feuersnot und
Pestilenz u.s.w.
Am Ende ist dann vermerkt, daβ Richter
und Geschworene die 40 Artikel oft und gut durchlesen und sich
danach richten sollen.
Im Artikel 7 hieβ es:
"Die Weiber der undterthannen, so ihren Männern
ungehorsamb, oder sie gar mit Schlägen traktierten, sollen
erstlich mit etlich tägiger Robott gestrafft werden, in
gleichem auch der Mann, da er bei guten Leibeskräften,
solches von seinem Weibe leidet."
Artikel 25 und 26 regelte das Mühlenwesen.
So durfte das Getreide nicht zur Mühle einer anderen
Herrschaft gebracht werden. Das war sicher in den beiden
Maffersdorf ein Problem. Der Müller, der sich gegen "das
rechte Maβ" verging, d.h. nicht jedem mit gleichem
Maβ bediente, und dabei erwischt wurde, "... soll
der Obrigkeit ein gemästet Schwein zur Straff geben."
Artikel 38 :
"Wan Hochzeiten, Versprechnuβ, auch sonsten
Kirchweyhen und andere Täntze gehalten werden, soll Alles
Leichtfertiges Tantzen, Verdrähen und Schwätzen verboten
werden, bei Pön jedesmal 1 Schock." Das dürfte ziemlich
saftig gewesen sein; 100 Schock war damals der Wert eines
mittleren Bauerngutes.
Des weiteren erfuhr man in den
Schöppenbüchern gar viel über die Namen und
Geschlechternamen. So war es früher Gewohnheit, für die
Wirtschaften die Benennungen nach den ersten Besitzern
beizubehalten, wenn die Namen der Eigentümer auch wechselten.
Das begann sich erst in der Zeit Jägers, also Ende des
19.Jahrhunderts, zu ändern. So wurden bis dahin z.B. in
Proschwitz wenige Bauern mit ihrem wirklichen Namen benannt,
und in Maffersdorf haben wir einen "Jankbauer" (Habel),
von dem kein Mensch angeben kann, wie er zu diesem Namen
gekommen. In einer Wirtschaft heiβt es seit undenklichen
Zeiten beim "Neubauer", welcher Name sich richtig
mit jedem Besitzer erneuert. Hier muβ wohl ausnahmsweise
der erste Neubauer einen alten Namen verdrängt haben.
Es finden sich auch Spuren, wie
Geschlechternamen entstanden von Geburtsorten, Besitztümern,
Würden und Eigenheiten der ersten Träger. Das ist ganz klar
bei dem Namen "Richter" (Amt) etwa oder
"Gärtner" und "Hübner" (Besitzer eines
Gartens oder einer Hube). Eine kleine Geschichte soll etwas
anderes deutlich machen.
Der Bauer Christoph Ilchmann Nr. 51
(später wohl 451) in Maffersdorf A.S. dingte um die Mitte des
17. Jahrhunderts einen Knecht, der von sich selbst wohl keinen
anderen Namen gewuβt hat als den Taufnamen Matthäus. Er
war aus dem Dorf Schiedel bei Hühnerwasser gebürtig, und als
der Dienstherr ihm später seine Tochter zum Weibe gab und am
30.April 1671 sein Gut um 300 Schock verschreiben lieβ,
schrieb man den Käufer Matthäus Schiedel. Obschon auf den
zweiten Schiedel 1715 ein Petz und dann einige Augsten
folgten, nannte man es doch über 170 Jahre "beim
Schiedelbauern".