Die
Gedenktafel des Priestergrabes führt uns natürlich nun zu
einem neuen Abschnitt dieses Bandes, der Maffersdorfer Pfarrei
und ihrer Seelsorger.
Ich greife
dabei zum gröβten
Teil auf die Chronik von A. Jäger
zurück, andere Quellen erwähne ich eigens.
Die
Pfarrerrichtung
Nach Erbauung
der neuen Kirche blieb dieselbe noch über ein halbes
Jahrhundert Filialkirche von Röchlitz, und 1841 lebten in
Neuwald noch Leute, welche in der Röchlitzer Kirche getauft
waren. Das Streben unserer Gemeinden auf Erlangung einer
selbständigen Seelsorge in Maffersdorf fand mit dem Anwachsen
der Seelenzahl immer mehr Berechtigung und gelangte im Jahre
1764 zum Ziele.
Am 28. August
1763 war Graf Joh. Christian von Clam als Patron der Kirche,
nebst dem Weihbischof Joh. Andr. Kayser aus Prag wegen dieser
Angelegenheit an Ort und Stelle in Maffersdorf, infolgedessen
die Errichtung der Pfarre und der Bau der Pfarrwohnung
angeordnet wurde.
Vom 22. März
1764 datiert das "Instrumentum - Erectionis", d.h.
die amtliche Erhebung Maffersdorfs zu einer eigenen Pfarrei.
In der Einleitung zu diesem umfangreichen Aktenstück hei βt
es:
"Ich,
Johann Christian, des Heil. Röm. Reichs Graf von und zu Clam,
habe vernommen, welcher Gestalten das unter meinem jure
Patronatus stehende Röchlitzer Pfarr-Beneficium in einer
solchen Weitschichtigkeit bestehe, da β
ohne Verkürzung der dem allerhöchsten dreieinigen Gott
schuldigen Ehr und Dienst, so auch ohne Nachteil des ewigen
Heils und Trost der dahin bisher eigepfarrten christlichen
Seelen die Filial-Kirchen S.S.S. Trinitatis in Maffersdorf
nicht länger incorporiret bleiben konnte, sondern die äuβerste
Nothdurft sowohl als die Nützlichkeit
andringen, damit erwähnte Filial-Kirchen in ein ordentliches
Pfarr-Beneficium erhöhet und ... mit einem eigenen ...
Pfarrer versehen werden möchte."
Erwähnt
werden dann die zur Pfarrei gehörenden Ortschaften:
Maffersdorf, Proschwitz, Kunnersdorf, Reinowitz, Luxdorf,
Gränzendorf, Friedrichsdorf samt den Glashütten, Neuwald und
ein Teil von Dörfel zwischen der Maffersdorfer Grenze und dem
Teichmühlflu β.
Geregelt waren
in dem Schriftstück auch die Einkünfte des Pfarrers:
Sie bestanden
1. aus dem
Ertrage der Pfarrwidmut, den Feldern, den Wiesen dem Wald,
2. aus einem
Zinse, der von jedem Einwohner des Kirchsprengels in zwei
halbjährlichen Terminen, zu Georgi und Galli, zu entrichten
war,
3. aus einem
Getreidezehnten von den eingepfarrten Gemeinden,
4. aus einem
Beitrag dieser Gemeinden zur Unterhaltung eines Kaplans, dem
sog. Kaplangeld,
5. aus den
Opfergängen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten,
6. aus den
Stolgebühren, wofür folgende Taxen bestimmt waren:
Taufe |
36 Kreuzer |
Hochzeit |
36 kr. |
dreimalige
Verkündigung |
30 kr. |
Begräbnis
ohne Messe |
45 kr. |
Begräbnis
eines Kindes |
30 kr. |
gesungenes
Requiem |
1 Gulden |
Vermeldung der
Messe |
31 kr. |
Ablesung eines
Lebenslaufes |
7 kr. |
Abholung einer
Leiche |
24 kr. |
von weiter entlegen |
30 kr. |
In allem
betrug das Einkommen der Geistlichen jährlich 636 Gulden 46
Kreuzer.
In der Urkunde
wird auch der Bau des Pfarrhauses bestimmt und die Anordnung
getroffen, da β
der Pfarrer bis zur Vollendung desselben eine anständige
Wohnung erhält. Der Pfarrer wird angewiesen: "alle
geistliche Funktionen embsig zu verrichten, denen Kranken
unverdrossen mit den heiligen Sacramenten beizuspringen,
überhaupt den sämmtlichen Kirchenschäflein mit christlichen
Lehren, heilsamen Exempeln und auferbaulichen Ermahnungen
eifrigst vorzuleuchten."
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