Die Pfarrerrichtung

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Die Gedenktafel des Priestergrabes führt uns natürlich nun zu einem neuen Abschnitt dieses Bandes, der Maffersdorfer Pfarrei und ihrer Seelsorger.

Ich greife dabei zum gröβten Teil auf die Chronik von A. Jäger zurück, andere Quellen erwähne ich eigens.

Die Pfarrerrichtung

 

Nach Erbauung der neuen Kirche blieb dieselbe noch über ein halbes Jahrhundert Filialkirche von Röchlitz, und 1841 lebten in Neuwald noch Leute, welche in der Röchlitzer Kirche getauft waren. Das Streben unserer Gemeinden auf Erlangung einer selbständigen Seelsorge in Maffersdorf fand mit dem Anwachsen der Seelenzahl immer mehr Berechtigung und gelangte im Jahre 1764 zum Ziele.

Am 28. August 1763 war Graf Joh. Christian von Clam als Patron der Kirche, nebst dem Weihbischof Joh. Andr. Kayser aus Prag wegen dieser Angelegenheit an Ort und Stelle in Maffersdorf, infolgedessen die Errichtung der Pfarre und der Bau der Pfarrwohnung angeordnet wurde.

Vom 22. März 1764 datiert das "Instrumentum - Erectionis", d.h. die amtliche Erhebung Maffersdorfs zu einer eigenen Pfarrei. In der Einleitung zu diesem umfangreichen Aktenstück heiβt es:

"Ich, Johann Christian, des Heil. Röm. Reichs Graf von und zu Clam, habe vernommen, welcher Gestalten das unter meinem jure Patronatus stehende Röchlitzer Pfarr-Beneficium in einer solchen Weitschichtigkeit bestehe, daβ ohne Verkürzung der dem allerhöchsten dreieinigen Gott schuldigen Ehr und Dienst, so auch ohne Nachteil des ewigen Heils und Trost der dahin bisher eigepfarrten christlichen Seelen die Filial-Kirchen S.S.S. Trinitatis in Maffersdorf nicht länger incorporiret bleiben konnte, sondern die äuβerste Nothdurft sowohl als die Nützlichkeit andringen, damit erwähnte Filial-Kirchen in ein ordentliches Pfarr-Beneficium erhöhet und ... mit einem eigenen ... Pfarrer versehen werden möchte."

Erwähnt werden dann die zur Pfarrei gehörenden Ortschaften: Maffersdorf, Proschwitz, Kunnersdorf, Reinowitz, Luxdorf, Gränzendorf, Friedrichsdorf samt den Glashütten, Neuwald und ein Teil von Dörfel zwischen der Maffersdorfer Grenze und dem Teichmühlfluβ.

Geregelt waren in dem Schriftstück auch die Einkünfte des Pfarrers:

Sie bestanden

1. aus dem Ertrage der Pfarrwidmut, den Feldern, den Wiesen dem Wald,

2. aus einem Zinse, der von jedem Einwohner des Kirchsprengels in zwei halbjährlichen Terminen, zu Georgi und Galli, zu entrichten war,

3. aus einem Getreidezehnten von den eingepfarrten Gemeinden,

4. aus einem Beitrag dieser Gemeinden zur Unterhaltung eines Kaplans, dem sog. Kaplangeld,

5. aus den Opfergängen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten,

6. aus den Stolgebühren, wofür folgende Taxen bestimmt waren:

Taufe 36 Kreuzer
Hochzeit 36 kr.
dreimalige Verkündigung 30 kr.
Begräbnis ohne Messe 45 kr.
Begräbnis eines Kindes  30 kr.
gesungenes Requiem 1 Gulden
Vermeldung der Messe 31 kr.
Ablesung eines Lebenslaufes   7 kr.
Abholung einer Leiche 24 kr.
    von weiter entlegen 30 kr.

In allem betrug das Einkommen der Geistlichen jährlich 636 Gulden 46 Kreuzer.

In der Urkunde wird auch der Bau des Pfarrhauses bestimmt und die Anordnung getroffen, daβ der Pfarrer bis zur Vollendung desselben eine anständige Wohnung erhält. Der Pfarrer wird angewiesen: "alle geistliche Funktionen embsig zu verrichten, denen Kranken unverdrossen mit den heiligen Sacramenten beizuspringen, überhaupt den sämmtlichen Kirchenschäflein mit christlichen Lehren, heilsamen Exempeln und auferbaulichen Ermahnungen eifrigst vorzuleuchten."

 

 

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MAFFERSDORF - Marktgemeinde im Landkreis Reichenberg - SUDETENLAND